12 Nisan 2014 Cumartesi

Wie wurde im angeblichen Manipulationsskandal im Türkischen Fußball "das Recht auf faires Justizverfahren" übertreten?

Was sagen wir Fenerbahceanhänger seit dem 3. Juli 2011? Wie das Wasser ist naß, Manipulationsskandal ist eine Lüge. Dies ist eine politische Operation, gemeinsam durchgeführt von allen daraus profitierenden Parteilen.

Heutzutage wird das Vollstreckungsurteil des Obersten Gerichts erwartet. Anschließend wird unsere Beschwerde beim Verfassungsgericht erfolgen. Seit 3 Jahren schreien wir. Die Justiz wurde für politische Zwecke und Eigeninteressen vergewaltigt. Während des gesamten Gerichtsverfahrens wurde die Justiz offen manipuliert. Es gibt nicht den winzigsten Beweis gegen uns. Aber alle Eure
Gesetzlosigkeiten sind erwiesen.

Unser Marsch für Gerechtigkeit wird wenns sein muß bis in alle Ewigkeiten weitergehen
Bis wir unser faires Justizverfahren bekommen.

Ich werde mich nicht lang befassen. Werde kein Prosa schreiben. Wie man zwar aus den Wörtern „Land und Arbeitern“ Manipulationen beweisen kann, aber die Wörter “Eisenprofil, Fisch und Gebet" noch nicht mal angezweifelt werden, werde ich auch nicht eingehen. Denn dieser Gerichtsprozeß ist nichts als Matsch.

Kurz gesagt ist das eine billige Farce wie wenn ein korrupter Beamter einen ehrlichen Beamten beschuldigt, dieser sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, da er ja Korrupt sei.

Daher werde ich von den wiederholt mit Füßen getretenen Artikeln des Grundgesetzes nach dem 3. Juli und dem Justizskandal lediglich 10 Extrem-Beispiele auflisten:

DURCH DAS SONDERGERICHT (ÖYM) VERURTEILTE  OPFER DES ANGEBLICHEN MANIPULATIONSSKANDALS UND DEREN FORDERUNGEN NACH EINHALTUNG FOLGENDER ARTIKEL DES GRUNDGESETZES 

Artikel 9) Die Gesetzgebung erfolgt im Namen des türkischen Volkes durch unabhängige Gerichte.

Artikel 36) Recht auf Rechtersuchen : jeder Bürger auch mit Zuhilfenahme  durch gesetzlich Beauftragte das Recht als Kläger oder Ankläger vor dem Gericht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Artikel 38) C Strafprozess und Beweise : Für alle widerrechtlich ermittelten Beweise gilt das Beweisverwertungsverbot.

Artikel 40) XV Schutz des Grundrechts auf Freiheit : jeder, der an der Ausübung seiner Grundrechte gehindert wird, ist der umgehende Zugang an die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Zusammengefaßt: Was sagt die Türkische Verfassung? Gerichte sind unabhängig, Gerichtsverfahren fair, Beweise müssen gültig sein. Wenn nicht, also wenn diese Rechte übertreten wurden hat jeder Bürger das Recht auf erneute faire Gerichtsverfahren. Das sind genau unsere Erwartungen vom Verfassungsgericht.


10 Beispiele wie im angeblichen Manipulationsskandal das Recht auf faires Verfahren mißachtet wurde

1) Telefongespräche des Fenerbahce Präsidenten Aziz Yildirim wurde illegal und ohne gesetzliche Grundlage abgehört und aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen wurden trotz verfassungsrechtlicher Urteile selbst vom Obersten Gericht als Beweise anerkannt. Allein dieser Vorgang ist ein Beweis, daß das gesamte Verfahren nicht gesetzeskonform ist. Der Vorgang erfolgte wie folgt: Aziz Yildirims Telefone wurde wegen seiner Telefonate mit dem damaligen Präsidenten des Türkischen Fußballverbandes Mahmut Özgener am 7-8-10-13 Februar 2011 abgehört. Die richterliche Erlaubnis zur Telefonabhörung wurde jedoch am 17.02.2011 eingeholt. Als die richterliche Erlaubnis eingeholt wurden, waren die Telefongespräche nicht protokolliert. Die Protokollierung der Telefonate erfolgte am 13.04.2011. Als also die Akte beim Richter ankam, gibt’s keine Gesprächsprotokolle. Mit welcher Begründung wurde der Antrag auf  Telefonabhörung gestellt? Mit einem Polizeibericht vom 16.02.2011 , welcher vom damaligen Polizeichef Nazmi Ardic unterschrieben war. Eben dieser Nazmi Ardic wurde jedoch mit der  Säuberungswelle in der Polizei nach dem 17.12.2013 von seinen Ämtern entbunden unter dem Vorwand dieser würde der Parallelwelt dienen. Die Telefonate des Aziz Yildirim, Mahmut Özgener (Damaliger Fußballverbandschef) und Oguz Sarvan (damaliger Chef der Schiedsrichterkommission des Fußballverbandes)  wurden unter dem Vorwand der Bildung einer kriminellen Vereinigung abgehört. Jedoch wurde die Verfolgung der anderen beiden Namen eingestellt .Die Absicht war hier sehr offensichtlich.

2) Eine weitere illegale Abhörmaßnahme nicht im Sinne des § 135  Strafprozeßordnung siehe  
Anklageschrift Seite 21 Grund der Abhörung des Mecnun Odyakmaz (Präsident des 1. Ligisten Sivasspor) zu 100% ungesetzliche Absichtsprognostizierung.
Also mit dem Vorwand jemand könnte  in der Zukunft eine Strafe begehen!

3) Im gesamten Verfahren wurden die Genehmigung über die Abhörungen, der Antrag auf U-Haftnahme und die Urteilsverkündung mitunter eines Richters vorgenommen . Das ist jedoch mit dem Strafprozeß Artikel 23 nicht vereinbar Quelle http://www.turkhukuksitesi.com/mevzuat.php?mid=5361]

4) Die Ermittlungen wurden mit außergewöhnlichem Einsatz der Beweisaufnahme begonnen. Bei Betrachtung der Akte nach dem Strafrecht § 135 und 140 hat man den Eindruck, daß obwohl die gesetzliche Vorgaben nicht vorlagen , trotzdem mit außergewöhnlichen Ermittlungen begonnen wurde. Mit dem Befehl am 01.10.2010 wurde die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens eingeleitet. Im Anschluß erfolgte nicht die normale gewöhnliche  Beweisaufnahme sondern direkt außergewöhnliche Beweisermittlung

5) Gemäß den Vorgaben des fairen Verfahrens kann kein Angeklagter ohne Inhaftierung nicht wie ein Verbrecher behandelt werden. Selbst die Inhaftierung ist nicht der Beweis für die Schuld. Außerdem dürfen Polizei und Justizbehörden mit ihren Veröffentlichungen zu dem Stand der Ermittlungen im laufenden Verfahren die Gerichte  nicht beeinflussen . In diesem Fall hat jedoch die Polizei Details aus den Ermittlungen veröffentlicht und Statements über baldige Inhaftierung der Angeklagten abgegeben . Das offizielle Statement der Istanbuler Polizei „ wir haben in 19 Spielen Manipulationen festgestellt“ und die voreilige Eintragung des Gefängnisses Metris als Wohnort des Aziz Yildirim ( obwohl dieser dem Haftrichter noch überhaupt nicht vorgeführt wurde ) sind 2 Beispiele dafür.

6) Das Oberste Gericht hat trotz Hinweis auf  ihren Presseveröffentlichungen ihre ausführliche schriftliche Urteilsbegründungen teilweise weder den Angeklagten noch ihren Rechtsvertretern zukommen lassen. Das ist gegen die Regeln des Strafrechts § 297/3 nach fairem Verfahren. Eigentlich hätte das  Obersten Gericht selbst, ihre 5. Strafkammer auffordern müssen,  für die Zustellung der Urteile zu sorgen. Allein dieser Vorgang ist ein rechtswidriger Grund für ein neues faires Verfahren

7) Während des Prozesses wurde festgestellt, daß der Diebstahl der Fragen zur (vom Türkischen Fußballverband durchgeführten) Prüfung der Spieler-Manager absichtlich mit diesem Verfahren zusanmmengefaßt wurde. Hier gibt’s offenbar das Gesprächsprotokoll 2703 zwischen Mahmut Özgener (damaliger Verbandspräsident) und Senes Erzik (Uefa-Vize). Im besagten Telefongespräch hat Mahmut Özgener Senes Erzik mitgeteilt, welcher Verbandsangehöriger die Fragen der o.g. Prüfung an die Teilnehmer im Vorfeld übergeben hat. Obwohl  dieser Diebstahl wichtiger Bestandteil des Verfahrens war und es diesbezüglich Verurteilungen gab, wurde der Inhalt weder vor Gericht vorgelesen noch wurden diese beiden Personen vorgeladen. Durch diesen Verzicht
Des Gerichts wurden die beiden Beteiligten quasi von allen anderen Angeklagten fluchtartig ferngehalten. [Quelle: http://i.imgur.com/W5r8qVh.jpg]

8) Bei einem weiterem Telefonat laut Protokoll Nummer 2488 zwischen Lütfi Aribogan (damaliger Vize –Verbandschef) und Levent Kizil (Präsident des 1.Ligisten Bursaspor )  zur vom Verband durchgeführten Manager-Prüfungen wurden diese Beteiligten nicht im normalen Verhandlungstag, sondern auf besonderen Wunsch an einem verhandlungsfreien Tag vom Gericht vernommen. Mit  dieser Sonderbehandlung  entgingen die beiden Beteiligten jeglichen Fragen der Verteidigung der Angeklagten, die mit ihren Fragen an den für die Prüfung verantwortlichen Verbandsvizechef  einige Unklarheiten für die Angeklagten zugunsten oder zuungunsten hätten klären können.

9) In einem gewöhnlichen Verfahren wird zunächst festgestellt, welche Personen als Angeklagte bzw. als Zeugen vorgeladen werden. Aber im angeblichen Manipulationsskandal wurden nur Eigene Vorteilnahmen und politische Grundsätze berücksichtigt.
Als Beispiel wurde bis zum 18.11.2011 gegen den damaligen Präsidenten des 1. Ligisten IBBSpor Göksel Gümüsdag nicht ermittelt. Nach jenem Tag –was auch passiert  gewesen sein mag- wurden seine Telefonate plötzlich als Protokolle veröffentlicht. ( inhaltlich geht es um das Gesetz 6222 Verhinderung von Manipulation  im Sport. Die an den Ermittlungen Beteiligten streiten sich über die Anwendbarkeit des Paragrafen 6222 . durch die Aussage „so haben wir das nicht besprochen „ sorgt ein Beteiligter dafür, daß sein mit ihm kooperiender Verwandter mit in der Anklageschrift auftaucht. Nach 2 Jahren geben beide Seiten zu, daß ihre Wege sich an der Anwendung des Paragrafen 6222 getrennt haben.

10) Durch die Anerkennung der ungesetzlich ermittelten Beweise im Gerichtsverfahren wurden Artikel 13,22,36 und 38/6 des Türkischen Grundgesetzes sowie Artikel 6 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebrochen.

Resümierend wurde die Justiz in 5 Schritten manipuliert: 

  1. Manipulation durch Verlegung : Verlegung der Akte von Giresun nach Istanbul
  2. Manipulation durch  Ermittlung: Abhörung des Aziz Yildirim und vielen anderen ohne rechtliche Grundlage
  3. Manipulation durch Vorgehen: Abwarten bis 6222 beschlossen wird. Aber dennoch Beweisaufnahme und Abhörung vor  Inkrafttreten des Gesetzes
  4. Manipulation durch Verhandlung :keine Aufnahme von Beweisen zugunsten der Angeklagten, heimliche Anhörung der Zeugen, keine Anhörung der von den Angeklagten benannten Zeugen
  5. Manipulation durch die Justiz: Entscheidung des Obersten Gerichts, trotz verfassungsrechtlicher Urteile, daß gesetzeswidrig ermittelte Beweise nicht anerkannt werden dürfen… und das bloße Telefonate allein keine Begründung für eine Verurteilung sein darf. Sammelprozeß mit 92 Angeklagten wurde in 26 Verhandlungstagen übereilt entschieden. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist eine Kopie der Entscheidung des Sondergerichts

All das hier genannte ist eine kurze Zusammenfassung über die wiederholt genannten Justizopfer der letzten 3 Jahre in kurzen Worten

Die seit dem 3 Juli 2011 durch die Angeklagten/Verurteilten argumentierte Manipulation der Justiz und ungesetzliches Verfahren werden nun seit dem 17.12.2013 auch von der gesamten Regierungsebene argumentiert und  auf die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Artikel 9, 36, 38 und 40 bestanden.

Am 21.02.2014 wurde die endgültige Schließung der Sondergerichte, die auch das sogenannten Manipulationsskandal  urteilten, durch das türkische Parlament beschlossen, mit der Begründung diese Sondergerichte hätten gesetzeswidrig geurteilt. Durch neue Gesetzesordnungen wurde anschließend erneut  beschlossen, daß abgehörte Telefonate allein nicht als Beweise ausreichen, mit der Folge, daß alle Inhaftierten des 17.12.2013 freigelassen wurden.

Außerdem wurden alle mit dem sogenannten Manipulationsskandal beauftragen hochrangigen Beamten Polizeichef Nazmi Ardic, späterer Staatsanwalt Mehmet Berk , vorheriger Staatsanwalt Zekeriya Öz und der Richter Mehmet Ekinci für die gesetzeswidrigen Verfahren vor dem Sondergericht in niedrigere Ämter teils in die Provinz versetzt.

Man muß sich vorstellen, ein Trojanisches Pferd nistet sich in die unabhängige türkische Justiz ein, richtet mit ihren „ Soldaten“ urteilsmäßig Schaden an, wird enttarnt und anschließend zersprengt aber durch die Entscheidungen, die sie zusammen mit kooperierenden Organismen gefällt haben , bringen weiterhin Schaden und Leid an die Opfer.

So etwas kann weder durch die türkische Verfassung noch durch das Grundprinzip eines rechtstaatlichen Strafverfahrens noch durch das Gewissen der Allgemeinheit akzeptiert werden.

Die unabhängige Türkische Justiz muß diesen schwarzen Schandfleck reinigen und das Theater um 3. Juli 2011 beenden.


Es darf jetzt nur noch Bühne frei für die unabhängige türkische Gerichte heissen.

Hiç yorum yok:

Yorum Gönder